Lohnt sich ein Firmensitz in Schönefeld für Sie, oder nicht? Die ehrliche Antwort hängt an fünf Dingen: was Sie machen, welche Rechtsform Sie haben, wo Sie heute sitzen, wie viel Sie verdienen und wo Ihr Unternehmen geführt wird. Beantworten Sie die fünf Fragen, und Sie sehen sofort Ihre eigene Rechnung, inklusive der Fälle, in denen wir Ihnen abraten.

Was der Check für Sie rechnet
  • Ihre Gewerbesteuer heute, mit Freibetrag und Anrechnung, wo sie gelten.
  • Ihre Gewerbesteuer in Schönefeld mit 240 % heute und mit dem Mindesthebesatz von 280 % ab 2027.
  • Was nach Abzug der Geschäftsadresse wirklich übrig bleibt.
  • Welche Stolpersteine in Ihrem Fall gelten: Geschäftsleitung, Team, Rechtsform.
  • Ihre nächsten Schritte, als PDF zum Mitnehmen für Ihren Steuerberater.

Ihr Standort-Check in fünf Fragen

1. Was machen Sie?
2. Welche Rechtsform haben Sie oder planen Sie?
3. Wo sitzt Ihr Unternehmen heute?
4. Wie hoch ist Ihr Gewinn vor Gewerbesteuer?
5. Wo wird Ihr Unternehmen geführt und wo arbeitet Ihr Team?

Warum wir Ihnen auch abraten

Ein Firmensitz in Schönefeld hilft nicht jedem. Freiberufler zahlen als Einzelperson keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmer bekommen sie über § 35 EStG weitgehend angerechnet. Ein Laden oder eine Werkstatt lässt sich nicht verlegen. Und wer die Geschäftsleitung nicht nach Schönefeld bringt, spart nichts. Der Check zeigt Ihnen das offen, weil ein Vertrag, der sich nicht rechnet, weder Ihnen noch uns etwas bringt. Die rechtlichen Hintergründe stehen auf unserer Seite zu den rechtlichen Vorteilen eines Firmensitzes in Schönefeld.

Für wen sich der Standort rechnet

  • Freelancer, die eine GmbH oder UG gründen. Ab der Eintragung fällt Gewerbesteuer an, ab dem ersten Euro. Mehr dazu im Beitrag Freelancer-GmbH und Gewerbesteuer.
  • Online-Shops und Dropshipping als GmbH oder UG. Kein Lager, kein Laden, freie Standortwahl. Siehe Dropshipping: Gewerbe, Rechtsform, Steuern.
  • Agenturen, Software-Firmen, Beratungen und Holdings, deren Arbeit nicht an einen Ort gebunden ist.

Häufige Fragen zum Standort-Check

Ja. Sie müssen keine Kontaktdaten angeben, um das Ergebnis zu sehen. Das Ergebnis können Sie als PDF speichern oder mit uns besprechen.
Sie rechnet mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 %, dem Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften und der Anrechnung nach § 35 EStG mit dem Vierfachen des Messbetrags. Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt sie nicht. Für eine verbindliche Rechnung brauchen Sie Ihren Steuerberater.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 280 Prozent. Eine Entscheidung, die nur mit 240 Prozent aufgeht, trägt nicht lange. Wir zeigen beide Werte und bewerten mit dem von 2027.
Nichts. Der Check rechnet vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert und nichts an uns geschickt, solange Sie uns nicht selbst schreiben.
Nächster Schritt

Ergebnis gesehen? Dann sprechen wir darüber.

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Zahlen und Ihre Arbeitsweise. Wenn Sie schon entschieden haben, schließen Sie den Vertrag direkt online ab.